Von allen Partnern wird unabhängig von ihrem Standort die Einhaltung der Menschenrechte als Standard verlangt.
Anti-Diskriminierungspolitik: Angestellte sind gerecht und gleichberechtigt zu behandeln. In Bezug auf Einstellung, Entlohnung, Zugang zu einer Ausbildung, Beförderung oder Entlassung wird keinerlei Form von Diskriminierung aufgrund von Faktoren wie Geschlecht, Rasse, Religion, Alter, Behinderung, sexuelle Orientierung, politische Zugehörigkeit, Nationalität, gesellschaftliche oder ethnische Herkunft toleriert.
Kinderarbeit: Von Kindern unter 15 Jahren geleistete Arbeit ist streng verboten. Kinderarbeit bedeutet Arbeit, die geistig, körperlich, gesellschaftlich und/oder sittlich gefährlich oder schädlich für Kinder ist oder die ihre Bedürfnisse in Sachen Bildung unzulässig einschränkt.
Zwangsarbeit: Niemand darf verpflichtet werden, unter Androhung körperlicher Bestrafung, des Einsperrens von Angestellten, von Sanktionen oder der Einbehaltung von Ausweisdokumenten oder einer anderen Form von Nötigung Zwangsarbeit zu leisten. Alle Arbeitnehmer haben das Recht, ihre Beschäftigung frei zu wählen und aufzugeben.
Arbeitszeiten: Der Partner hat dafür zu sorgen, dass seine Angestellten unter Bedingungen arbeiten, die allen anwendbaren Gesetzen und verbindlichen Branchennormen hinsichtlich der Arbeitszeiten entsprechen. Die von der Internationalen Arbeitsorganisation festgelegte Obergrenze ist in jedem Fall einzuhalten.
Entlohnung: Den Angestellten sind regelmässig und dokumentiert Löhne und Lohnnebenleistungen einschliesslich bezüglich Überstunden und sonstiger Entschädigungszahlungen gemäss den anwendbaren Gesetzen und verbindlichen Kollektivverträgen zu zahlen. Widerrechtliche, ungerechtfertigte und/oder disziplinarische Lohnabzüge sind nicht hinnehmbar.
Belästigung und sexueller Missbrauch: Das Privatleben der Angestellten ist unantastbar und ist am Arbeitsplatz zu respektieren. Psychische oder physische Belästigung, psychischer Druck sowie erniedrigende disziplinarische Strafen sind streng verboten.
Vereinigungsrecht und Recht zu Kollektivverhandlungen: Die Beachtung des Vereinigungsrechts von Arbeitnehmern ist grundlegend. Alle Angestellten haben das Recht, ohne Strafe oder Diskriminierung Arbeitnehmerverbände ihrer Wahl zu gründen oder ihnen beizutreten und ihre berechtigten Beschwerden und Anliegen gegenüber der Unternehmensleitung zu äussern.
Arbeitsschutz: Den Angestellten sind jederzeit sichere und gesunde Arbeitsbedingungen zu gewährleisten. Risikobewertungen, Verfahren und Schulungen müssen durchgeführt werden, um Gefahren, die ein Risiko für die Gesundheit und Sicherheit der Angestellten darstellen, zu eruieren und soweit wie möglich zu reduzieren.
Sicherheit: Der Partner hat für die Sicherheit seiner Angestellten, Vertreter, Subunternehmer und Besucher zu sorgen. Der Partner hat die Sicherheitsrisiken zu bewerten und Massnahmen umzusetzen, um die Rechte am geistigen Eigentum zu schützen und um Diebstahl, Schäden oder einen Austausch von Waren, sei es am Standort oder anderswo zu verhindern. Partner, die Sicherheitsmitarbeiter einsetzen, müssen auf effiziente und verantwortungsvolle Weise in Übereinstimmung mit den Menschenrechten für Sicherheit sorgen.