BESCHWERDEVERFAHREN FÜR INTERESSENVERTRETER

Allgemeine Bemerkungen

Als Unternehmensgruppe mit Aktivitäten in der Beschaffung und dem Handel mit Mineralen ist sich der Konzern Chopard (im Folgenden „Chopard”) der Risiken bewusst, die mit der Lieferkette und seinen weltweiten Geschäftsaktivitäten in Zusammenhang stehen. Um sein Engagement für die Aufrechterhaltung einer verantwortungsvollen Tätigkeit und Lieferkette zu gewährleisten, hat Chopard einen Beschwerdemechanismus entwickelt, um Beschwerden von Interessenvertretern im Zusammenhang mit seinen Aktivitäten und seiner Lieferkette zu behandeln. 

Das Beschwerdeverfahren wendet sich an alle externen Interessenvertreter von Chopard, z.B. Lieferanten, Geschäftspartner, Industrieverbände, Zertifizierungsstellen, die Zivilgesellschaft, Medien, Kunden, betroffene Personen, Personengruppen oder Gemeinschaften (im Folgenden „Interessenvertreter“), um ihnen die Möglichkeit zu bieten, eine Beschwerde über die Aktivitäten oder die Lieferketten von Chopard einzureichen. 

In diesem Rahmen können Interessenvertreter Missstände, Risiken und Verhaltensweisen, insbesondere Menschenrechtsverletzungen, Umweltschäden, Korruption, Betrug und Arbeitspraktiken melden (im Folgenden „Beschwerde“). 

Die Beschwerde kann (wenn nötig anonym) postalisch an die Adresse des Unternehmenssitzes von Chopard, 8 rue Veyrot, 1217 Meyrin, per E-Mail an info.rjc@chopard.ch oder telefonisch unter der Nummer +41.22.939.83.24 eingereicht werden. 


Die Beschwerde kann mündlich formuliert werden, es ist jedoch vorzuziehen, sie schriftlich zu verfassen. Die folgenden Informationen und Nachweise sollten eingereicht werden:  

  • Beschreibung des Sachverhalts 
  • Name der beteiligten Organisation 
  • Mögliche Zeugen 
  • Datum, Uhrzeit, Ort der relevanten Ereignisse 

Chopard hat das vorliegende Beschwerdeverfahren nach den folgenden UN-Grundsätzen aufgestellt: Legitimität, Zugänglichkeit, Vorhersehbarkeit, Gleichheit, Respekt der Menschenrechte, Transparenz, dialogbasiertes und fortwährendes Lernen zum Zweck der Unterstützung von Menschen, deren Rechte möglicherweise verletzt wurden. 


Jede Beschwerde wird nach dem folgenden Verfahren behandelt:  


1. Erhalt der Beschwerde 

Die Beschwerde geht ein, wird ins System eingegeben, als streng vertraulich behandelt und dem zuständigen Interessenvertreter zugewiesen. 


2. Umfang – Anwendungsbereich  

Die Abteilung für Unternehmensnachhaltigkeit wird die Voruntersuchung des Beschwerdeverfahrens beaufsichtigen, unabhängig davon, ob diese mit den Geschäftsaktivitäten von Chopard, seinen Policies oder Prozessen in Verbindung steht. Falls die Beschwerde nicht im Bereich von Chopard liegt oder falls sie gemäß der Disziplinar- und Beschwerdepolicy von Chopard für Mitarbeiter von Chopard gemeldet wird, wird sie eingestellt und der betreffende Interessenvertreter wird entsprechend darüber in Kenntnis gesetzt. 


Andernfalls wird der Prozessablauf mit dem nächsten Schritt (im folgenden Punkt 3) fortgeführt. 


3. Untersuchungsverfahren 


Der Beschwerdeausschuss, bestehend aus dem Financial Director (CFO), dem Legal Director und dem Head of Corporate Sustainability, nimmt sich der Beschwerde an. 


Chopard bemüht sich nach besten Kräften, den betreffenden Interessenvertreter über den voraussichtlichen Zeitrahmen für die Prüfung der Beschwerde und, soweit möglich, deren Lösung zu informieren. Der Interessenvertreter wird zu jedem Zeitpunkt über den Stand und Fortschritt des Verfahrens informiert. 


Die Untersuchung umfasst verschiedene dialogbasierte Schritte, insbesondere: 


Anhörung des Interessenvertreters, der die Beschwerde eingereicht hat (sofern sie nicht anonym eingereicht wurde) 


Anhörung der Person, gegen welche die Beschwerde eingereicht wird (falls darstellbar) 


Suche nach möglichen Zeugen und Befragung 


4. Ergebnisse 


Der Beschwerdeausschuss erstellt einen Bericht mit Empfehlungen und/ oder Handlungsvorschlägen für angemessene Maßnahmen, die Chopard in Übereinstimmung mit den internationalen Standards und Normen treffen sollte.  


Dieser Bericht wird mit dem verantwortlichen Interessenvertreter und/ oder gegebenenfalls mit betroffenen Parteien besprochen.  


5. Überwachung 



Ausgehend von dem Zeitrahmen wird die Abteilung für Unternehmensnachhaltigkeit die verschiedenen Verfahrensstadien weiterverfolgen und den Verfahrensfortschritt überwachen. Sie schließt den Fall nach vollständiger Umsetzung von (korrektiven) Maßnahmen, wie in Punkt 4 definiert ab.