Verhaltenskodex für Partner

Chopard, ein Familienunternehmen und führender Hersteller von Luxusuhren und Luxusschmuck mit weltweitem Vertrieb, verpflichtet sich zu einem verantwortungsvollen Ansatz bei seinen Geschäftstätigkeiten.


Dieser Verhaltenskodex für Chopard-Partner (nachfolgend «Verhaltenskodex») beruht auf den in über 150 Jahren Firmengeschichte entstandenen Grundsätzen und Werten von Integrität und Ehrlichkeit, auf denen Chopard die Entwicklung, die Geschäftstätigkeiten und die Wachstumsstrategie des Unternehmens aufbaut.


Inspiriert durch die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte steht der Verhaltenskodex im Einklang mit der Europäischen Menschenrechtskonvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) vom 4. November 1950, den Standards und Beschlüssen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) sowie den UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Des Weiteren erfüllt dieser Verhaltenskodex die höchsten ethischen Standards der Branche, insbesondere die Standards des Code of Practices des Responsible Jewellery Council (RJC).


Chopard erwartet, dass alle Lieferanten, Händler, Vertreter, Subunternehmer sowie Geschäftspartner allgemein (nachfolgend «Partner») ähnliche Standards einhalten und sich an die Grundsätze und Werte von Chopard halten.


Zu diesem Zweck fordert Chopard seine Partner auf, diesen Verhaltenskodex zu akzeptieren und die in diesem Verhaltenskodex festgelegten, nicht verhandelbaren Mindestanforderungen einzuhalten und deren Einhaltung durch die Geschäftspartner des Partners sicherzustellen. 

Der Partner verpflichtet sich, bei der Führung seines Unternehmens in voller Übereinstimmung mit allen innerstaatlichen Gesetzen, anwendbaren internationalen Übereinkommen sowie Menschenrechten im Sinne international anerkannter Normen ethische Standards einzuhalten.


Konformität von Waren und Dienstleistungen: Alle gelieferten Waren und Dienstleistungen müssen die Anforderungen von Chopard erfüllen und genau den damit verbundenen Kennzeichnungen entsprechen. Chopard behält sich das Recht vor, Waren, die den Anforderungen von Chopard hinsichtlich Qualität, Inhalt, Form oder Zusammensetzung nicht entsprechen, zurückzuweisen.


Zollbehörden: Alle anwendbaren Zollgesetze einschliesslich der Vorschriften für die Einfuhr und das Verbot für die Umladung von Waren, sind einzuhalten.


Korruptionsbekämpfung: Alle Arten von Korruption oder Bestechung einschliesslich widerrechtlicher Zahlungen oder anderer Formen von Vorteilen zugunsten öffentlicher Bediensteter, politischer Parteien oder sonstiger Personen oder Organismen sowie Erpressung und/oder Schmiergelder zur möglichen gesetzeswidrigen Beeinflussung von Entscheidungen werden verurteilt.


Geldwäsche: Der Partner hat alles in seiner Macht Stehende zu unternehmen, um zu verhindern, dass seine Geschäftstätigkeiten für die Verschleierung von Geldern aus strafbaren Aktivitäten benutzt werden.


Datenschutz: Der Partner bestätigt, dass er und alle seine Angestellten und Vertreter sich an alle anwendbaren Datenschutzgesetze einschliesslich der Grundsätze der Rechtmässigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz, Zweckbindung, Verhältnismässigkeit, Datenminimierung, Richtigkeit, Sicherheit und Meldung halten. Der Partner hat für ein angemessenes Datenschutzniveau zu sorgen, indem er geeignete technische und organisatorische Sicherheitsmassnahmen ergreift, um Schäden, Zerstörung, Verlust, einem unbefugten oder unbeabsichtigten Zugriff, Vervielfältigungen, Diebstahl, Cyberangriffe oder ähnliche Risiken zu verhindern.


Informationstransparenz: Der Partner hat wahrheitsgetreue, klare und zutreffende Angaben zu den verwendeten Methoden und Ressourcen, den Produktionsstandorten und den Eigenschaften der gelieferten Waren oder Dienstleistungen zu machen.

Von allen Partnern wird unabhängig von ihrem Standort die Einhaltung der Menschenrechte als Standard verlangt.


Anti-Diskriminierungspolitik: Angestellte sind gerecht und gleichberechtigt zu behandeln. In Bezug auf Einstellung, Entlohnung, Zugang zu einer Ausbildung, Beförderung oder Entlassung wird keinerlei Form von Diskriminierung aufgrund von Faktoren wie Geschlecht, Rasse, Religion, Alter, Behinderung, sexuelle Orientierung, politische Zugehörigkeit, Nationalität, gesellschaftliche oder ethnische Herkunft toleriert.


Kinderarbeit: Von Kindern unter 15 Jahren geleistete Arbeit ist streng verboten. Kinderarbeit bedeutet Arbeit, die geistig, körperlich, gesellschaftlich und/oder sittlich gefährlich oder schädlich für Kinder ist oder die ihre Bedürfnisse in Sachen Bildung unzulässig einschränkt.


Zwangsarbeit: Niemand darf verpflichtet werden, unter Androhung körperlicher Bestrafung, des Einsperrens von Angestellten, von Sanktionen oder der Einbehaltung von Ausweisdokumenten oder einer anderen Form von Nötigung Zwangsarbeit zu leisten. Alle Arbeitnehmer haben das Recht, ihre Beschäftigung frei zu wählen und aufzugeben.


Arbeitszeiten: Der Partner hat dafür zu sorgen, dass seine Angestellten unter Bedingungen arbeiten, die allen anwendbaren Gesetzen und verbindlichen Branchennormen hinsichtlich der Arbeitszeiten entsprechen. Die von der Internationalen Arbeitsorganisation festgelegte Obergrenze ist in jedem Fall einzuhalten.


Entlohnung: Den Angestellten sind regelmässig und dokumentiert Löhne und Lohnnebenleistungen einschliesslich bezüglich Überstunden und sonstiger Entschädigungszahlungen gemäss den anwendbaren Gesetzen und verbindlichen Kollektivverträgen zu zahlen. Widerrechtliche, ungerechtfertigte und/oder disziplinarische Lohnabzüge sind nicht hinnehmbar.


Belästigung und sexueller Missbrauch: Das Privatleben der Angestellten ist unantastbar und ist am Arbeitsplatz zu respektieren. Psychische oder physische Belästigung, psychischer Druck sowie erniedrigende disziplinarische Strafen sind streng verboten.


Vereinigungsrecht und Recht zu Kollektivverhandlungen: Die Beachtung des Vereinigungsrechts von Arbeitnehmern ist grundlegend. Alle Angestellten haben das Recht, ohne Strafe oder Diskriminierung Arbeitnehmerverbände ihrer Wahl zu gründen oder ihnen beizutreten und ihre berechtigten Beschwerden und Anliegen gegenüber der Unternehmensleitung zu äussern.


Arbeitsschutz: Den Angestellten sind jederzeit sichere und gesunde Arbeitsbedingungen zu gewährleisten. Risikobewertungen, Verfahren und Schulungen müssen durchgeführt werden, um Gefahren, die ein Risiko für die Gesundheit und Sicherheit der Angestellten darstellen, zu eruieren und soweit wie möglich zu reduzieren.


Sicherheit: Der Partner hat für die Sicherheit seiner Angestellten, Vertreter, Subunternehmer und Besucher zu sorgen. Der Partner hat die Sicherheitsrisiken zu bewerten und Massnahmen umzusetzen, um die Rechte am geistigen Eigentum zu schützen und um Diebstahl, Schäden oder einen Austausch von Waren, sei es am Standort oder anderswo zu verhindern. Partner, die Sicherheitsmitarbeiter einsetzen, müssen auf effiziente und verantwortungsvolle Weise in Übereinstimmung mit den Menschenrechten für Sicherheit sorgen.

Der Partner muss umweltbewusst handeln und Initiativen ergreifen, um seine Nachhaltigkeit zu verbessern und seinen ökologischen Fussabdruck zu reduzieren.


Managementsystem: Der Partner muss bestätigen können, dass die Mitarbeiter, deren Tätigkeit sich direkt auf die Umwelt auswirkt, ausgebildet und qualifiziert sind und über die für die wirksame Erledigung ihrer Arbeit notwendigen Mittel verfügen.


Umweltbelastung über den gesamten Lebenszyklus der Produkte: Der Partner hat den ökologischen Fussabdruck seiner Tätigkeiten soweit als möglich zu reduzieren, indem er die Auswirkungen seiner Produkte in den verschiedenen Stadien ihres Lebenszyklus bewertet, Abfall wiederverwertet und verringert, die CO2-Emissionen senkt und die Belastung von Luft, Wasser und Böden minimiert.


Umgang mit Chemikalien: Alle gefährlichen Stoffe und Abfälle sind gemäss den geltenden Gesetzen und sonstigen Vorschriften zu identifizieren, zu handhaben, zu lagern und zu entsorgen, um Schäden an der menschlichen Gesundheit und der Umwelt zu vermeiden.


Umgang mit Ressourcen: Der Partner hat die Verwendung erneuerbarer Energien wo immer möglich zu fördern und die Wassernutzungs- und Energieeffizienz in seinem Betrieb zu optimieren.


Biodiversität: Der Partner hat die Auswirkungen seiner Tätigkeiten auf die Biodiversität (Schutzgebiete, sensible Ökosysteme) zu bewerten und sich an die Beschränkungen bei der Ein- und Ausfuhr der von anfälligen, geschützten oder gefährlichen Arten stammenden Rohstoffe (CITES-Übereinkommen) und/oder gemäss der roten Liste der Internationalen Union zur Bewahrung der Natur (IUCN) zu halten.

Dieser Verhaltenskodex berücksichtigt die Risiken erheblicher negativer Auswirkungen gemäss Anhang II der OECD-Leitsätze für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht zur Förderung verantwortungsvoller Lieferketten für Minerale aus Konflikt- und Hochrisikogebieten (nachfolgend « OECD-Leitfaden»).


Der Partner ist dafür verantwortlich, die Risiken bezüglich Menschenrechte und Verstösse gegen Umweltvorschriften in seiner Lieferkette mit seinen Lieferanten zu bewerten. Der Partner muss folglich die notwendigen Massnahmen ergreifen, um das Risiko soweit als möglich und gemäss seinen Möglichkeiten zu minimieren.


Edelmetalle: Der Partner verpflichtet sich zur Durchführung aller erforderlichen Überprüfungen, um sicherzustellen, dass die an Chopard gelieferten Edelmetalle keinesfalls mit der Finanzierung von Konflikten verbunden sind oder aus strafbaren Aktivitäten stammen.


Diamanten: Der Partner bescheinigt, dass die an Chopard gelieferten Diamanten natürlich und unbearbeitet sind sowie aus legitimen Quellen aus einem konfliktfreien Gebiet und in Übereinstimmung mit den Resolutionen der Vereinten Nationen stammen. Der Partner verpflichtet sich, alle gemäss dem Kimberley Process Certification Scheme und dem World Diamond Council System of Warranties notwendigen Garantien in seinen Aufzeichnungen aufzubewahren.


Farbige Edelsteine: Der Partner stellt sicher, dass die Beschaffung von Edelsteinen zu keinen Konflikten beitragen. Bei der Beschaffung aus Konflikt- und Hochrisikogebieten, stellt der Partner sicher, dass mit der Gewinnung, dem Handel, der Handhabung und dem Export von Edelsteinen keine erheblichen negativen Auswirkungen auf die Menschenrechte (wie im Anhang II der OECD-Leitsätze erwähnt) verbunden wird. Der Partner verpflichtet sich, sich über internationale Sanktionen im Zusammenhang mit dem Handel von Edelsteinen auf dem neusten Stand zu halten und diese zu beachten. Der Partner hat ferner detaillierte Angaben zu den physikalischen Eigenschaften der Edelsteine (sowie der Verarbeitung) gemäss den Gesetzen und Branchennormen zu machen.


Leder: Der Partner verpflichtet sich, den Rohstoff zu kontrollieren und zurückzuverfolgen, um eine vorbildliche Praxis und die Einhaltung der Normen für das Tierwohl, die Umwelt und die menschliche Gesundheit zu gewährleisten.

Chopard behält sich das Recht vor, die Einhaltung dieser Grundsätze durch die Partner des Unternehmens zu kontrollieren und entsprechende Prüfungen durchzuführen.


Der Partner hat ein Archivierungssystem zu unterhalten, mit dem seine Einhaltung dieses Verhaltenskodexes nachvollzogen werden kann.


Der Partner darf keine Aktivitäten an einen Subunternehmer mit dem Ziel auslagern, die Prinzipien dieses Verhaltenskodexes zu umgehen. Chopard behält sich das Recht, vor, im Fall der Nichtbeachtung einer Bestimmung dieses Verhaltenskodex jegliche Geschäftsbeziehung abzulehnen, Abhilfemassnahmen zu verlangen und gegebenenfalls die Beziehung mit sofortiger Wirkung zu beenden.


Der Partner hat diesen Verhaltenskodex seinen Angestellten zur Verfügung zu stellen, und garantiert, dass diese ihn gelesen und verstanden haben. Chopard empfiehlt den Partnern nachdrücklich, diesen Verhaltenskodex an seine eigenen Lieferanten weiterzuleiten.


Für Fragen, Anmerkungen oder Beschwerden insbesondere im Zusammenhang mit Chopard’s Lieferkettenmanagement im Rahmen der vorgenannten Themen, kann sich der Partner an den Head of Corporate Sustainability bei Chopard unter der Adresse Rue de Veyrot 8, 1217 Meyrin 1, Schweiz, wenden oder eine E-Mail an info.rjc@chopard.ch senden.