RICHTLINIE ZUR VERANTWORTUNGSVOLLEN BESCHAFFUNG AUS HOCHRISIKOLÄNDERN

Einleitung

Le petit-fils de L. U. Chopard & Cie SA (im Folgenden „Chopard“) mit Sitz in Genf (Schweiz), ein Schweizer Familienunternehmen und weltweit führender Hersteller von Luxusuhren und -schmuck, setzt sich für einen verantwortungsvollen Ansatz in seinen Geschäftsaktivitäten ein.  


In dem Wissen um die möglichen negativen Folgen von Mineralgewinnung, -gewinnung, -handel, -umschlag und -ausfuhr aus Konflikt- und Hochrisikogebieten und um die eigene Verantwortung zur Achtung der Menschenrechte und zur Verhinderung einer Konfliktverschärfung, verpflichtet sich Chopard, seine Richtlinie zur verantwortungsvollen Beschaffung aus Hochrisikoländern (im Folgenden „Richtlinie zur verantwortungsvollen Beschaffung“) in seiner gesamten Lieferketten umzusetzen. 


Die Richtlinie zur verantwortungsvollen Beschaffung legt die Verpflichtungen und die Strategie von Chopard fest, um bei der Beschaffung von Mineralen aus Hochrisikogebieten nicht zu Konflikten oder Missständen beizutragen. Diese Richtlinie richtet sich an alle Chopard-Stakeholder weltweit.  


Die Richtlinie zur verantwortungsvollen Beschaffung steht im Einklang mit den OECD-Leitlfaden zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht zur Förderung verantwortungsvoller Lieferketten für Minerale aus Konflikt- und Hochrisikogebieten (im Folgenden „OECD-Leitfaden“) und gilt für alle von Chopard beschafften Minerale. 

Verpflichtungen von Chopard

 VERANTWORTUNGSVOLLE BESCHAFFUNG


1. Chopard verpflichtet sich, die Menschenrechte zu achten, nicht zur Finanzierung von Konflikten beizutragen und alle relevanten VN-Resolutionen und -Gesetze , einschliesslich VN-Sanktionen, einzuhalten.  


2. Chopard wird schwerwiegende Missstände bei der Gewinnung, dem Transport oder dem Handel von Mineralen aus Konflikt- und Hochrisikogebieten unter keinen Umständen hinnehmen, daraus Gewinn schlagen, daran mitwirken, dabei behilflich oder unterstützend tätig sein:  

  • jegliche Form von Folter bzw. grausamer, unmenschlicher oder herabwürdigender Behandlung;  
  • jede Form von Zwangs- oder Pflichtarbeit;  
  • schlimmste Formen der Kinderarbeit;  
  • andere schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen und -missstände, wie zum Beispiel das weitverbreitete Auftreten sexueller Gewalt;  
  • Kriegsverbrechen oder andere schwerwiegende Verletzungen des humanitären Völkerrechts, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und/oder Völkermord. 


3. Chopard duldet keine direkte oder indirekte Unterstützung nichtstaatlicher bewaffneter Gruppierungen durch Abbau, Transport, Handel, Umschlag oder Ausfuhr von Mineralen. Dies umfasst auch insbesondere den Bezug von Mineralen, die Leistung von Zahlungen an sowie die logistische Unterstützung oder Bereitstellung von Ausrüstung für nichtstaatliche bewaffnete Gruppierungen oder deren Geschäftspartner, die: 

  • die Abbaustätten unrechtmässig überwachen oder die Transportwege, Umschlagplätze und vorgelagerte Zulieferer in der Lieferkette anderweitig kontrollieren; und/oder 
  • unrechtmässig an den Zugängen zur Abbaustätte, an den Transportwegen oder anderen Umschlagplätzen für Minerale Abgaben verlangen oder Geld bzw. Minerale erpressen; und/oder 
  • von Zwischenhändlern, Ausfuhrunternehmen bzw. internationalen Händlern unrechtmässig Abgaben verlangen oder Zahlungen erpressen. 


4. Öffentliche und private Sicherheitskräfte: Chopard wird mit öffentlichen und privaten Sicherheitskräften in Übereinstimmung mit den Freiwilligen Grundsätzen für Sicherheit und Menschenrechte (eine Multi-Stakeholder-Initiative, die sich aus Regierungen, wichtigen internationalen Nichtregierungsorganisationen und Unternehmen zusammensetzt) zusammenarbeiten. Chopard verpflichtet sich zur Unterlassung jedweder direkten oder indirekten Unterstützung von öffentlichen oder privaten Sicherheitskräfte, die die in Absatz 2 dieser Richtlinie zur verantwortungsvollen Beschaffung beschriebenen Missstände hinnehmen oder unrechtmässig handeln, wie in Absatz 3 beschrieben.  


5. Korruption und arglistige Täuschung bezüglich der Herkunft der Minerale: Chopard wird keine Bestechungsgelder anbieten, versprechen, aushändigen oder fordern und auch keiner Bitte nach Bestechungsgeldern nachgeben, um die Herkunft von Mineralen zu verbergen oder zu verschleiern oder an die Regierung gezahlte Steuern, Abgaben oder Lizenzgebühren zum Zwecke des Mineralabbaus, -handels, -umschlags, -transports, -exports unzutreffend darzustellen. 


6. Geldwäsche: Chopard wird jegliche Bemühungen bei der Mitwirkung an der wirksamen Bekämpfung von Geldwäsche unternehmen bzw. entsprechende Massnahmen ergreifen, wenn ein begründetes Risiko der Geldwäsche infolge von oder in Verbindung mit Abbau, Handel, Umschlag, Transport oder Ausfuhr von Mineralen besteht, die durch unrechtmässige Besteuerung oder Erpressung an Zugängen zu Abbaustätten, entlang der Transportwege oder an Umschlagplätzen von vorgelagerten Unternehmen erlangt wurden. 

Risikomanagement-Strategie

7. Zur Umsetzung dieser Verpflichtungen führt Chopard ein effektives und umfassendes risikobasiertes Due-Diligence-Verfahren durch, das Know Your Counterparts (KYC) -Prüfungen zur Identifizierung seiner vor- und nachgelagerten Partner sowie alle im OECD-Leitfaden empfohlenen Aktivitäten umfasst, die sich im fünfstufigen OECD-Rahmen befinden. 


8. Als zertifiziertes Mitglied des Responsible Jewellery Council (RJC) wird Chopard alle 3 Jahre von einem unabhängigen Dritten anhand des Verhaltenskodex des Responsible Jewellery Council (RJC Code of Practices, COP) geprüft, insbesondere in Bezug auf seine Sorgfaltspflicht für Menschenrechtsrisiken.  


9. Chopard kauft oder verkauft nur Diamanten, die dem Kimberley Process Certification Scheme und dem World Diamond Council System of Warranty vollständig entsprechen.  


10. Chopard kauft nur Edelmetalle von Raffinerien, die nach folgenden internationalen Standards zertifiziert sind:  

a.Verhaltenskodex des RJC; und 

b. Chain-of-Custody-Standard des RJC


11. Chopard verpflichtet sich, seinen Einfluss zu nutzen, um Missstände innerhalb seiner Lieferketten zu verhindern. Die folgenden Konsequenzen gelten, wenn Chopard ein begründetes Risiko feststellt, dass ein Lieferant eine oder mehrere Verstösse begeht oder mit ihr in Verbindung steht:  

  • Schwerwiegende Verstösse im Zusammenhang mit dem Abbau, dem Handel und dem Transport von Mineralen, die in Absatz 2 dieser Richtlinie zur verantwortungsvollen Beschaffung aufgeführt sind: Sofortige Aussetzung oder Beendigung der Geschäftsbeziehungen mit vorgelagerten Zulieferern.  
  • Direkte oder indirekte Unterstützung von nichtstaatlichen bewaffneten Gruppen, wie in Absatz 3 dieser Richtlinie zur verantwortungsvollen Beschaffung beschrieben: Sofortige Aussetzung oder Beendigung der Geschäftsbeziehungen mit vorgelagerten Zulieferern. 
  • Direkte oder indirekte Unterstützung von öffentlichen oder privaten Sicherheitskräften ausgehende Risiken: Vorübergehende Aussetzung und Umsetzung eines Risikomanagementplans für vorgelagerte Unternehmen und anderer Interessengruppen. Sofern in einer angemessenen Frist alle unternommenen Versuche zur Risikoeindämmung gescheitert sind, werden die Geschäftsbeziehungen mit vorgelagerten Zulieferern ausgesetzt oder beendet. 
  • Geldwäsche, Korruption und arglistige Täuschung bezüglich der Herkunft der Mineralen und Nichtzahlung von Steuern, Abgaben und Lizenzgebühren an Regierungen: Vorübergehende Aussetzung und Umsetzung eines Risikomanagementplans für vorgelagerte Unternehmen und anderer Interessengruppen. Sofern in einer angemessenen Frist alle unternommenen Versuche zur Risikoeindämmung gescheitert sind, werden die Geschäftsbeziehungen mit vorgelagerten Zulieferern ausgesetzt oder beendet. 

Lieferanten- und Stakeholder-Verpflichtung

12. Die in dieser Richtlinie zur verantwortungsvollen Beschaffung dargelegten Verpflichtungen zur verantwortungsvollen Beschaffung sind im Chopard-Verhaltenskodex für Partner enthalten, der alle Lieferanten, Händler, Vertreter, Subunternehmer und Geschäftspartner verpflichtet, verantwortungsvolle Beschaffungspraktiken anzuwenden und die Grundsätze und Werte von Chopard einzuhalten.  


13. Chopard ist bestrebt gegebenenfalls langfristige Beziehungen in Übereinstimmung mit der in Absatz 11 dieser Richtlinie zur verantwortungsvollen Beschaffung beschriebenen Risikomanagementstrategie aufzubauen. 


14. Chopard verpflichtet sich, Kapazitäten innerhalb seiner Lieferketten aufzubauen, auch durch Schulung und Dialog, und die kontinuierliche Verbesserung der Sorgfaltspflichten und Beschaffungspraktiken der Lieferanten aufrechtzuerhalten.  


15. Chopard setzt sich für die Formalisierung, Entwicklung und Förderung verantwortungsvoller Beschaffungspraktiken in handwerklichen Kleinbergbaugemeinschaften (Artisanal and small scale mining; ASM) ein. Chopard kauft ausschließlich ASM-Gold aus Minen, die Teil des SBGA-Systems (Swiss Better Gold Association), Fairmined oder Fairtrade-Zertifizierungssysteme sind.   


16. Chopard verfügt über einen Beschwerdemechanismus, der es allen Interessengruppen ermöglicht, Bedenken über die Umstände des Abbaus, des Handels, des Umschlags und der Ausfuhr von Mineralen, die mit potenziellen Risiken verbunden sind, zu äussern. Dies ist in den Absätzen 1-6 dieser Richtlinie zur verantwortungsvollen Beschaffung beschrieben, die im Verhaltenskodex für Partner und im Abschnitt des Programms zur verantwortungsvollen Beschaffung auf der Chopard-Webseite zur Nachhaltigkeit beschrieben sind. 

Umsetzung und Vollzug

Chopards Head of Corporate Sustainability ist in enger Zusammenarbeit mit der Chopard-Einkaufsabteilung für die Umsetzung der verantwortungsvollen Beschaffungspolitik, die Überwachung der Sorgfaltspflichten, die Erfassung und Untersuchung von Beschwerden und die Berichterstattung verantwortlich.   


Chopard verpflichtet sich, diese Richtlinie zur verantwortungsvollen Beschaffung allen seinen Lieferanten und externen Stakeholdern über seine Website mitzuteilen. Die Grundsatzerklärung ist in ihren Lieferantenverträgen und -vereinbarungen enthalten. 


Alle Fragen, Anmerkungen oder Beschwerden zu den oben genannten Themen und Risiken (Anhang II der OECD-Leitlinien, Punkte 2-6) können (falls erforderlich anonym) an Chopards Head of Corporate Sustainability an die folgende Adresse gerichtet werden: Rue de Veyrot 8, 1217 Meyrin 1, Schweiz, oder per E-Mail an : info.rjc@chopard.ch.    

 

Version 1 - August 2021